Ausscheiden/Nachrücken Vertreter Ortsbeirat Niedergrenzebach

Pressemitteilungen

Amtliche Bekanntmachung zur Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern in den Ortsbeirat


Herr
Volker Wickert

hat durch schriftliche Mitteilung vom 12. Juni 2012 erklärt, dass er sein Mandat in dem Ortsbeirat Niedergrenzebach niederlegt.

Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden des Herrn Wickert aus diesem Gremium fest.

Als nächster, noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Liste 2 – SPD –, rückt an die Stelle des Ausgeschiedenen

Herr
Lothar Findeisen, geb. 1957 in Wrexen
Beruf: Kraftfahrer
wohnhaft: Wiesenweg 8, 34613 Schwalmstadt.

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.

Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:

Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


34613 Schwalmstadt, 21. Juni 2012

Die Gemeindewahlleiterin

HEINMÜLLER



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