Die Stadt Schwalmstadt stellt zur Zerkleinerung von Baum- und Heckenschnitt im Rahmen der pflanzlichen Abfallbeseitigung einen Häcksler zur Verfügung. Nutzungsberechtigt sind alle Einwohner aus Schwalmstadt und Eigentümer von in Schwalmstadt gelegenen Grundstücken.
Die Häckselaktion im Frühjahr 2010 findet ab dem 22. März 2010 statt.
Für die Benutzung des Häckslers wird eine Mindestgebühr pro Einsatzstelle von 15,00 € erhoben. Jede Betriebsminute des Häckslers beträgt 1,50 €. Die Menge des Häckselgutes ist auf 5 m³ für jede Einsatzstelle beschränkt. Die Gebührenpflicht entsteht mit Inbetriebnahme des Häckslers. Unmittelbar nach der Benutzung ist die Gebühr sofort fällig und an die jeweils anwesende städtische Aufsichtsperson zu entrichten. Ab sofort werden während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06691/207150 Anmeldungen für die Häckselaktion entgegengenommen.
Letzter Anmeldetermin ist der 19. März 2010. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Schnittgut verbleibt auf dem Grundstück auf dem es anfällt und wird nach Abschluss des Häckselvorganges dem Nutzungsberechtigten kostenfrei überlassen. Sollte kein Bedarf an der Verwendung des Häckselgutes bestehen, kann dieses auf der Grünsammelstelle, An der Kanonenbahn 9, 34613 Schwalmstadt-Ziegenhain, gegen Zahlung nachstehender Gebühren abgegeben werden:
- Kleinmengen bis 0,5 m³ (Kofferraum) pro Fahrt 1,50 €
- Mengen ab 0,5 m³ bis 1 m³ 4,00 €
- Für jeden weiteren angefangenen halben m³ 4,00 €
Der Sammelplatz ist dienstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.
34613 Schwalmstadt, den 01. März 2010
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
M A U C H, Erster Stadtrat