Herr Andreas Klinar ist am 27. Juli 2012 verstorben.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden des Herrn Klinar aus der Stadtverordnetenversammlung fest.
Da Herr Bodo Schenk auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet hat, rückt als nächster, noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Liste 2 - SPD - an die Stelle des Ausgeschiedenen
Herr
Reinhard Hosak, geb. 1950 in Erksdorf
Beruf: Kesselwärter
wohnhaft: An der Ommelburg 1, 34613 Schwalmstadt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.
Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:
Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und inner-halb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
34613 Schwalmstadt, 7. August 2012
Die Gemeindewahlleiterin
gez. HEINMÜLLER