Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Pressemitteilungen

Der Magistrat und die Stadtwerke der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt schreiben im ST Michelsberg für die „Buchholz-straße“ folgende Bauleistungen aus:


Los 1 Kanalbau:
395 m Neubau MW-Kanal DN 300 - 500 und 35 Hausanschlüsse,
Los 2 Wasserleitung: 415 m Wasserleitung DN 100, 20 Hausanschlüsse
Los 3 Straßenbau: 2.200 m² asphaltierte Fahrbahn, 775 m Bordrinne, 24 Stück Straßeneinläufe
Los 4 Gehwege: 1.175 m² Betonpflaster, 775 m Bordanlage, 400 m Rasenbordanlage einschließlich aller Erd-, Neben- und sonstigen Arbeiten.

Verdingungsunterlagen
Die Angebotsunterlagen können von leistungsfähigen Fachfirmen bei den Stadtwerken Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt, Tel.: 06691/207-0, Fax: 06691/207-350 bis zum 03.07.2012 schriftlich gegen Einsendung der Einzahlungsquittung für die Kosten der Verdingungsunterlagen, die nicht zurückgezahlt werden, bestellt werden.
Kosten der Verdingungsunterlagen: Los 1-4:  50,00 €, sind auf das Konto Nr. 4002 bei der Stadtsparkasse Schwalmstadt BLZ 520 534 58 zu Gunsten der Stadtwerke Schwalmstadt unter Angabe des Verwendungszweckes „Schwalmstadt – Stadtteil Michelsberg, Buchholzstraße“ einzuzahlen.

Ausführungsfrist: August 2012 – Juni 2013.
Die Submission findet am Donnerstag, dem 19.07.2012 um 11:00 Uhr im Rathaus der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt - ST Treysa, im Sitzungszimmer statt.
Das Angebot ist abzufassen in: Deutsch; Bei der Eröffnung des Angebotes dürfen anwesend sein: Bieter und deren Bevollmächtigte;
Sicherheitsleistung: 5 % der Auftragssumme;
Zahlungsbedingungen: Zahlung gemäß VOB/B § 16;
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Es ist eine von allen Bietern unterschriebene Erklärung gemäß BGB abzugeben.
Eignungsnachweise: Geforderte Eignungsnachweise (gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Zuschlags- und Bindefrist: 30.08.2012
Nebenangebote: Sind zugelassen
Nachprüfungsstelle gem. VOB/A § 31 ist die VOB-Stelle beim Regierungspräsidium in Kassel.


Schwalmstadt, den 22.06.2012

Kröll (Bürgermeister)

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